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Glossar: Alter und Pflege

Pflegestufen

Das System der drei Pflegestufen und die Härtefallregelung wurden mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Versicherte, die zum 31.12.2016 bereits eine Pflegestufe hatten oder als Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EA) begutachtet worden sind (z.B. Menschen mit Demenz), werden automatisch in einen neuen Pflegegrad übergeleitet. Es ist kein Antrag auf Neubegutachtung nötig.

Weitere Links zum Thema

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Service

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung ist die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Für die Pflege zu Hause gibt es andere Leistungen als für die Pflege im Heim. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingeordnet wurde. Womit Sie rechnen können, erfahren Sie hier. Mehr

Gesetz trifft Leben

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Alltägliche Verrichtungen wie Aufstehen, Waschen, Essen oder auch Termine einhalten, Medikamente einnehmen fallen pflegebedürftigen Menschen zunehmend schwer. Ihnen stehen Leistungen zu, die die Pflegeversicherung finanziert. Art und Höhe dieser Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, dem Sie als pflegebedürftige Person zugeordnet werden. Mehr

Gut zu wissen

Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflege von Menschen mit Behinderung ist aufwendig. Angehörige oder die Mitarbeitenden eines ambulanten Pflegediensts übernehmen diese Aufgabe zumeist. Einen Teil der dabei entstehenden Kosten übernimmt die Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen hängt davon ab, welchen Pflegegrad die Person hat. Mehr

FAQ-Eintrag

Welche Leistungen können bei der Pflegeversicherung beantragt werden?

Mehr

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Die Pflegebegutachtung

Grundlagen der Pflegebegutachen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Mehr

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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

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