Betreuungsverein
Wir arbeiten auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes (§ 1896 BGB). Ein Betreuer wird dann bestellt, wenn eine Person sich aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung nicht mehr selbst um deren Angelegenheiten kümmern kann. Die Betreuung kann sehr umfassend sein. Die Wirkungskreise werden in jedem Fall individuell festgelegt.
Diese Bereiche können sein:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Vertretung gegenüber Behörden
- Öffnen und Entgegennehmen der Post etc.
In unserem Team arbeiten ausschließlich Dipl. oder B. A. Sozialpädagogen, welche neben den administrativen Fachkenntnissen auch ihre pädagogischen Fähigkeiten einbringen, wodurch eine ganzheitliche Unterstützung für unsere Klienten gewährleistet ist.
Neben weiteren Tätigkeiten wie beispielsweise der Beratung von Angehörigen, Betreuten und ehrenamtlichen Betreuern ist außerdem ein neuer Service hinzugekommen. Der Betreuungsverein des Caritasverbandes berät nun auch online rund um das Thema gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Betreuungsverein beteiligt sich an einer Deutschland weiten Aktion zur Stärkung der Betreuungsvereine. Wir machen uns stark für eine bessere Vergütung der Betreuungsleistungen. Mehr dazu finden Sie unter:
www.kath-betreuungsvereine.de