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Glossar: Alter und Pflege

Geldleistung

Die Pflege in der häuslichen Umgebung hat Vorrang vor einer Unterbringung im Heim. Deshalb bilden die Leistungen der häuslichen Pflege in der Pflegeversicherung einen Schwerpunkt. Pflegebedürftige können grundsätzlich zwischen Pflegesachleistung (Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst) oder Geldleistung wählen.

Geldleistung bedeutet, dass der Pflegebedürftige seine Pflege selbst durch eine Privatperson sicherstellen kann, ohne professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür überweist die Pflegekasse monatlich einen festen Geldbetrag auf das Konto des Pflegebedürftigen. Mehr dazu im Glossarbegriff "Pflegegeld".

Personen in Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf diese Leistungen.

 

Weitere Links zum Thema

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Service

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung ist die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Für die Pflege zu Hause gibt es andere Leistungen als für die Pflege im Heim. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingeordnet wurde. Womit Sie rechnen können, erfahren Sie hier. Mehr

Gut zu wissen

Grundleistungen der Pflegeversicherung

Selbstbestimmt und gut versorgt zu Hause alt werden, das entspricht laut Umfragen dem Wunsch fast aller Menschen für ihren Lebensabend. Und tatsächlich werden die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Ermöglicht wird das unter anderem durch darauf ausgerichtete Leistungen der Pflegeversicherung. Mehr

Gesetz trifft Leben

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Alltägliche Verrichtungen wie Aufstehen, Waschen, Essen oder auch Termine einhalten, Medikamente einnehmen fallen pflegebedürftigen Menschen zunehmend schwer. Ihnen stehen Leistungen zu, die die Pflegeversicherung finanziert. Art und Höhe dieser Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, dem Sie als pflegebedürftige Person zugeordnet werden. Mehr

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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

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Pflegegrade

Glossar

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