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Glossar: Alter und Pflege

Familienpflegezeit

Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das heißt, sie können sich für die Dauer von bis zu 24 Monaten teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Familienpflegezeit kann auch in Anspruch genommen werden, wenn ein minderjähriger Angehöriger, z.B. ein pflegebedürftiges Kind, außerhalb der häuslichen Umgebung betreut wird.

Der Anspruch auf Familienpflegezeit gilt gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 26 Beschäftigten. Während der Familienpflegezeit müssen Beschäftigte weiterhin mindestens 15 Wochenstunden beschäftigt sein. Sie können ein zinsloses Darlehen beantragen, um  Gehaltseinbußen, die mit der Arbeitszeitreduzierung verbunden sind, abzufedern.

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