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Versicherung im Ehrenamt

Ein Malheur ist im Abenteuer Alltag schnell passiert, sei es die teure, zerdepperte Vase oder die Parkdelle im Kotflügel. Doch wer steht dafür gerade, wenn einem dies während eines ehrenamtlichen Einsatzes passiert. In der Regel brauchen sich die Ehrenamtlichen der Caritas hierüber den Kopf nicht zu zerbrechen.

Ehrenamtlicher mit KindernEhrenamtliche bei der Caritas sind versichert.Julian Röder

Ein sonniger Nachmittag auf dem Spielplatz. Auf den Schaukeln herrscht der übliche Wettstreit um das "Schneller - weiter - höher". Auch Fabrizio, acht Jahre, macht mit, so gut er kann. Der Junge mit dem Downsyndrom ist mit Ricarda hier. Sie ist ehrenamtliche Helferin des Familienunterstützenden Dienstes des Caritas-Verbandes Singen-Hegau und betreut Fabrizio heute den ganzen Nachmittag über, während seine Mutter Zeit hat, einmal etwas mit den größeren Geschwisterkindern zu unternehmen. "Fabrizio, halt dich gut fest", ruft Ricarda. Die Studentin weiß schon, dass er gern mal "aufdreht", wenn es um ihn herum turbulent und laut wird. So auch heute. "Es reicht, nicht noch höher!" Aber Fabrizio ist gerade so schön in Schwung, dass er alles um sich herum vergisst. "Komm, wir gehen ein Eis essen", ruft Ricarda und bremst die Schaukel sanft mit den Händen ab. Das lässt Fabrizio sich natürlich nicht zweimal sagen. Besser als Wettschaukeln ist nämlich nur noch sein Lieblings-Wassereis.

"Eine furchtbare Vorstellung: Das Kind, das ich betreue, fällt von der Schaukel!", sinniert Ricarda, während sie dem Jungen beim Absteigen hilft. "Genau diese Situa­tion haben wir aber damals, als ich anfing, am Qualifizierungsabend für den Familienunterstützenden Dienst besprochen." Die Studentin weiß jetzt, dass sie - sollte Fabrizio wirklich mal etwas zustoßen - als Aufsichtsperson über den Caritas-Verband versichert ist. So weit lässt sie es natürlich möglichst nicht kommen. "Ich kenn’ Fabrizio ja mittlerweile gut; da weiß ich schon, wann es Zeit wird, einen Gang zurückzuschalten."

"Ja, bei uns sind Sie als Ehrenamtliche versichert"

Auf Nummer sicher im Ehrenamt – ein wichtiges Thema für den Caritasverband und seine Helfer gleichermaßen. "Tatsächlich ist dies eigentlich immer eine der ersten Fragen, wenn sich jemand für ein Engagement bei uns interessiert: Bin ich denn da versichert, wenn mit dem Kind oder mit mir etwas passiert?", berichtet Margot Leder, Leiterin des Familienunterstützenden Dienstes. Verständlich, immerhin bewegen sich die Ehrenamtlichen in einem fremden Haushalt, übernehmen die Verantwortung für einen behinderten Menschen. Und Margot Leders Antwort auf diese Frage? Ein ganz klares Ja.

Die Caritas-Helfer im Bezirksverband sind gut versichert, wenn sie während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Gesundheits- oder Sachschaden erleiden oder ihn einem Dritten zufügen. Als einer der Pfeiler ist die Sammelhaftpflichtversicherung zu nennen. Sie kommt ins Spiel, wenn der ehrenamt­liche Helfer einem anderen einen Schaden zugefügt hat - wenn etwa ein Rollstuhl beim Ausflug mit dem Besuchsdienst kaputtgegangen ist. Der andere Pfeiler, auf den sich bundesweit übrigens jeder Caritas-Helfer verlassen kann, ist die Unfallversicherung, die von Gesetzes wegen die Ehrenamtlichen absichert. Sie greift dann, wenn diese sich beispielsweise auf dem Weg zum Einsatz auf eisglatter Straße ein Bein brechen, beim Heben eines behinderten Menschen etwas verrenken oder beim Einräumen der Waren im Tafelladen den Daumen quetschen… 

Prinzip "Gürtel mit  Hosenträger"

Dass es im Familienunterstützenden Dienst fast noch nie einen Versicherungsfall gegeben hat, ist möglicherweise nicht nur ein glücklicher Zufall, wie Jörg Hönle, Fachbereichsleiter Behindertenhilfe der Caritas Singen-Hegau in Radolfzell, erläutert: "Einen Versicherungsschein in der Schublade zu haben ist zwar beruhigend, aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist die kompetente Unterstützung der Ehrenamtlichen durch die Fachkräfte der Caritas." Dadurch ließen sich nämlich ­bereits im Vorfeld viele Situationen besprechen, durchspielen und letztlich entschärfen: Im Familienunterstützenden Dienst wird bereits zu Beginn mit den Eltern schriftlich festgehalten, was bei ihrem ­ko­g­nitiv oder physisch eingeschränkten Kind im individuellen Fall zu berücksichtigen ist. 

Das geht von Diätvorschriften über mögliche Allergien bis hin zu persönlichen charakterlichen Besonderheiten. "Wenn ein Kind also laut Eltern eine ganz spezielle Vorliebe für Messer und Scheren hat, dann achtet der Betreuer natürlich nach dem Basteln besonders gut darauf, alles wieder wegzuräumen", meint Margot Leder schmunzelnd. Und darüber hinaus gibt es dann nach dem Prinzip "Gürtel mit Hosenträger" noch die formale Absicherung: "Sollte, wenn der Betreuer kurz das Zimmer verlassen muss, die Seidengardine doch ein Stück kürzer geworden sein, dann wäre dieser Schaden für die Familie selbstverständlich über unsere Haftpflichtversicherung abgesichert!"

Weder soll jemand einen Nachteil dadurch haben, dass er anderen hilft, noch sollten ihn entsprechende Befürchtungen vom Dienst am Nächsten abhalten. Mit dem beruhigenden Gefühl des Versichertseins "finden quasi alle interessierten Freiwilligen bei uns immer schnell ein geeignetes Einsatzgebiet", sagt Beate Jörg, Koordinatorin der ehrenamtlichen Dienste in der Caritas Singen-Hegau. Die Möglichkeiten zum Engagement sind breitgefächert, besondere Vorkenntnisse meist nicht erforderlich: "Ein bisschen Zeit, eine Portion gesunden Menschenverstand und das Interesse an anderen Menschen - mehr braucht man in der Regel nicht dazu."

Praxistipp 

Bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Caritas, auf dem Weg zum Einsatzort und bei Seminaren oder Kursen sind alle Ehrenamtlichen im Rahmen der gesetzlichen  Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII) gegen Unfallschäden versichert. In unserem vorbildlichen Beispiel sind sie auch sammelhaftpflichtversichert durch das Erzbistum Freiburg - wie alle caritativen Einrichtungen, Caritasverbände, Sozialstationen. 

Das muss nicht überall so sein: Fragen Sie deshalb am besten in Ihrer Einsatzstelle nach, bevor Sie Ihr Engagement starten, und lassen Sie sich Ihre Beauftragung schriftlich bestätigen! Im Beispiel betragen die Versicherungssummen pauschal fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 300.000 Euro für Vermögensschäden. Versichert ist außerdem die Dienstreise-Haftpflicht mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 500 Euro für Voll- und Teilkasko-Tatbestände. Als versichert gelten hier alle für den jeweiligen Caritasverband haupt- und ehrenamtlich Tätigen.

Autor/in:

  • Simone Richter
Sozialcourage Ausgabe Sozialcourage, 04/2011: caritas.de
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