Betreuungen
Für uns als Vereinsbetreuer steht die maßgeschneiderte, individuelle Hilfe für jeden unserer Klienten im Vordergrund. Die Übernahme dieser Aufgabe durch vorwiegend ehrenamtliche Personen - sei es Familienangehörige oder auch zunächst fremde Mitmenschen - ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Diese Aufgabe ist zwar zunächst eine rechtliche Aufgabe, aber auch eine Tätigkeit am und für den Mit-Menschen, und damit im wirklichen Sinne auch eine caritative.
Damit das so bleibt, werden in unserem Betreuungsverein der Caritas ehrenamtliche Betreuer gewonnen, beraten und fortgebildet. Daneben werden in Fällen, in denen Fachwissen erforderlich ist, die Betreuungen auch durch die Vereinsbetreuer selbst übernommen. Dann sorgen wir dafür, dass wir auf die individuellen Wünsche des Klienten eingehen. Dies ist auch im Betreuungsrecht so vorgesehen.
Im Betreuungsverein der Caritas im Donau-Ries arbeiten derzeit 4 Vereinsbetreuer/innen. Dadurch ist es möglich, individuell auf jeden Betreuten einzugehen. Das Ziel des Betreuungsrechts ist es vor allem, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Für rechtliche Angelegenheiten, die er ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann, bekommt ein Erwachsener einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter.